Im Wald und in der freien Landschaft müssen alle Hunde in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli an die Leine.

Aber wo ist das ... und vor allem, wo gilt das nicht ?

Stellt man die Verordnung der Stadt Braunschweig und NWaldG gegenüber bedeutet dies in der Zusammenfassung:

Grundsätzlich müssen Hunde an der Leine geführt werden.

Das gilt aber nicht für die innerstädtischen Parks. Sie gehören nicht zum Wald und der freien Landschaft. In diesen Parks, siehe Stadtverordnung, müssen Hunde nur innerhalb der eingezeichneten Grenzen an die Leine. Ausserhalb dieser Grenzen nicht ... und das ganzjährig.

Eine Ausnahme bilden aber Westpark, Südsee, der Ölper See und neuerdings auch der Heidbergpark sowie der westliche Teil des Richmond-Parks.

Obwohl teilweise von Wohnraum umgeben, zählen diese Bereiche nicht zu den innerstädtischen Parks und werden daher auch nicht in der Verordnung der Stadt Braunschweig aufgeführt.

Für den Westpark, den Südsee, den Ölper See, den Heidbergpark und den westlichen Teil des Richmond-Parks besteht daher während der Brut- und Setzzeit Leinenpflicht.

Im Einzelnen habe ich versucht, dies in den links angezeigten Untermenüs zu erläutern.

Falls Fragen bestehen, stehe ich gerne zur Verfügung. Ich habe ein Forum eingerichtet, wo ich Rede und Antwort stehen werde. Hier kann man sich auch untereinander austauschen.

Bitte tragt Euch auch mal links ins Gästebuch ein und gebt Eure Meinung ab. So könnte ich Euch ggf. auch über wichtige Neuerungen per Email auf dem Laufenden halten. Für mich wäre auch von Interesse, ob meine Ausführungen verständlich, und die Informationen ausreichend sind.

Danke.

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