Leinenzwang in Braunschweig

Es gibt für den Bereich der Stadt Braunschweig keine Einteilung mehr in sogenannte Gefahrenklassen. Alle Hunde, egal ob Pudel oder sog. Kampfhund, sind „gleichberechtigt“ und könnengrundsätzlich ohne Leine und ohne Beißkorb geführt werden. 

Ausnahmen:

Ich werde hier versuchen, insbesondere die Punkte 1. und 2. zu erläutern, da die sog. Brut- und Setzzeit lt. NWaldLG  durch die VO der Stadt Braunschweig für die Bereiche der innerstädtischen Parks außer Kraft gesetzt wird. 

Die innerstädtischen Parks Braunschweigs unterliegen nicht dem NWaldLG.

In allen innerstädtischen Parks gibt es keine „Brut- und Setzzeit“, d.h., keine Anleinpflicht i.S. des § 33 NWaldLG . Hier ist ganzjährig die Verordnung der Stadt Braunschweig zu beachten, d.h.,  

                       - einzelne Parks kennen keine Leinenpflicht,                                           - einige Parks sind gänzlich leinenpflichtig                                             - und andere wiederum nur teilweise ohne Leine zu begehen.

Ausnahmen bilden die am Stadtrand gelegenen Parks und Grünanlagen, wie

    Südsee, Ölper See, Westpark, Heidbergpark u. der westl. Teil des Richmond-Parks

Sie zählen nach Auffassung der Verwaltung zur freien Landschaft, obwohl sie teilweise auch im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen.

Südsee, Ölper See, Westpark, Heidbergpark u. der westliche Teil des Richmond-Parks sind also nur zur Brut- und Setzzeit leinenpflichtig.

 

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