Die Verordnung der Stadt Braunschweig

Auszug:

Laut § 6 der "Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, ist es nicht gestattet, Hunde auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen zu führen oder laufen zu lassen. Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser öffentliche Anlagen, Verkehrsflächen oder fremde Vorgärten nicht mit Kot beschmutzt. Verunreinigungen muss er umgehend entfernen. Hierfür gibt es einfache und billige Hundekot-Sammelgeräte.

Kinderspielplätze, Bolzplätze und andere Flächen in öffentlichen Anlagen, die durch Hinweisschilder zum Spielen und Liegen ausgewiesen sind, dürfen mit Hunden nicht betreten werden. Ausgenommen sind Blindenhunde.

Hier dürfen Hunde in Braunschweig nur an der Leine geführt werden

Beachte die einzelnen Parks.

Hier sind Begrenzungen eingezeichnet, innerhalb derer Hunde angeleint werden müssen.

So kann man beispielsweise den Park südlich des Friedrich-Kreiss-Wegs, den Okerbereich am Löwenwall und Teile des Prinz-Albrecht-Parks auch während der Brut- und Setzzeit ohne Leine gehen. Wir wissen ja, ... innerstädtische Parks fallen nicht unter das Nds. WaldLG, also keine Brut- und Setzzeit ... und wir müssen nur die eingezeichneten Grenzen in der Stadtverordnung beachten.

 

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